Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Geschwister Mott GbR

Während des Aufenthaltes auf und rund um den Büchelshof übertragen die Erziehungsberechtigten der jeweiligen Aufsichtsperson (z. B. der Kursleitung) die Aufsichtspflichten und -rechte, die diese wiederum an weitere Mitarbeiter (z. B. der zweiten Kursleitung) übertragen kann.

Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Kursleiterinnen und Kursleiter Folge zu leisten sowie die Hofregeln zu befolgen. Diese werden zu Beginn der Veranstaltung besprochen.

Haftung

Die Geschwister Mott GbR schließt für ihre Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle während ihrer Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
Bei Kindergeburtstagen sind die einladenden Eltern auch für die Gastkinder verantwortlich.
Die Geschwister Mott GbR haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.
Die Geschwister Mott GbR haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschwister Mott GbR bzw. des Büchelshofes gezeigt wird.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt oder wenn durch das Verhalten des Kindes der geregelte Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass wir im Rahmen der Veranstaltung vorwiegend draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und eventuell bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben, in der Gruppe selbst Speisen und Getränke zubereiten und verkosten, sowie mit Werkzeugen wie Sägen, Bohrmaschinen und Hämmern arbeiten werden. Zudem kann es vorkommen, dass wir Wagenfahrten zu Feldbesichtigungen vornehmen.
Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme: Al Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige
Einschränkungen sind vollumfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und im Anmeldeformular anzugeben.

Für Veranstaltungen im Rahmen von Kindergärten und Schulklassen tragen die Betreuerinnen und Betreuer die Verantwortung dafür, etwaige Einschränkungen im Vorfeld der Geschwister Mott GbR bekannt zu machen und abzustimmen.

Veranstaltungsrücktritt

Wenn die angemeldeten Personen nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz!
Sollte dies nicht der Fall sein und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Veranstaltungsgebühr, bei Absage in den sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
Dies gilt auch für Gruppenangebote: Wir gehen davon aus, dass alle angemeldeten Personen teilnehmen und richten uns darauf ein. Wir empfehlen den Organisatoren daher ebenfalls Vorkasse bei der Anmeldung.
Bei mehrtägigen Veranstaltungsformaten, wie zum Beispiel den Jahreszeitenwerkstätten, gilt der erste Veranstaltungstag als Beginn des gesamten Kurses.

Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir Ihnen eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Bei Stattfinden einer Ersatzveranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Sollte keine Ersatzveranstaltung stattfinden, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich zurück.

Besondere Risiken

Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Trotzdem bleibt bei den geplanten Aktivitäten natürlich ein Restrisiko bestehen. Wir gehen davon aus, dass Sie durch die Anmeldung an unserer Veranstaltung mit den oben genannten Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden sind bzw. damit, dass die angemeldeten Personen an allen Aktivitäten teilnehmen können und dürfen.

Wunddesinfektion

Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Wir wenden die Desinfektionsmittel Octenisept (Spray), Betaisodona (Lösung) und/oder Bepanthen antiseptische Wundcreme an. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.

Fotos

Wir hoffen stets auf schöne Fotos während unserer Veranstaltungen. Darüber hinaus
freuen wir uns, wenn wir schöne Fotos auch auf unserer Homepage veröffentlichen und für Flyer, Prospekte etc. verwenden dürfen – auf diese Weise können wir interessierten Menschen Einblicke in unsere Arbeit geben. Ihr Einverständnis hierfür oder Ihren Widerspruch können Sie über das Anmeldeformular erfassen.

Bei Veranstaltungen mit Kindergärten und Schulen bitten wir, entsprechend die Betreuerinnen und Betreuer der Gruppen das Einverständnis der Eltern einzuholen.

Anerkennung der AGBs und Bezahlung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Zahlungseingang des Veranstaltungshonorars 14 Tage vor der Veranstaltung gilt als Bestätigung und als Rechnung.